Machen Sie Ihrem Ärger Luft und melden Sie Ihre Anliegen mit dem neuen Formular. So kann der GVZ auf die Sorgen seiner Mitglieder eingehen. Schauen Sie auch auf der Hompage des GVZ rein http://www.gewerbezuerich.ch
Der Gewerbeverband der Stadt Zürich vertritt die Anliegen der kleinen und mittleren Unternehmungen und des Gewerbes in der Stadt Zürich. Damit er diese Anliegen aktiv wahrnehmen kann, ist er darauf angewiesen, Ihre Anliegen und Sorgen zu kennen. Sie unterstützen uns, wenn Sie uns Ihre Anliegen mit folgendem Formular zukommen lassen:
Firmen können für ihre Fahrzeuge (leichte Motorwagen) eine Gewerbeparkkarte beantragen. Beim Fahrzeug muss es sich nachweislich um einen zu Gewerbezwecken verwendeten als Werkstatt-, Liefer- oder Servicewagen handeln. Auf der Parkkarte dürfen maximal 6 Firmenfahrzeuge aufgeführt werden. Die Parkkarte ist aber nur für jenes Fahrzeug gültig, in dem die Originalkarte aufliegt.
Firmen können für Fahrzeuge, welche auf den Namen der Firma immatrikuliert sind, eine Tagesbewilligung für das Parkieren in der Blauen Zone beantragen. Beim Fahrzeug muss es sich nachweislich um einen zu Gewerbezwecken verwendeten Werkstatt-, Liefer- oder Servicewagen handeln. Gebühren: CHF 30.- pro Tagesbewilligung CHF 300.- pro Block mit 10 Bewilligungen (Erstbezug zwingend bei Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr)
Hier erfahren Sie ganz genau wie alles funktioniert.
Die Bewilligung berechtigt, mit dem auf der Bewilligung eingetragenen Fahrzeug die auf der Bewilligung aufgeführte Sperrzone bzw. Strasse zwecks Güterumschlags oder Ein- und Aussteigenlassen zu befahren. Die Bewilligung berechtigt nicht zum Parkieren. Gebühr CHF 10.- pro Tagesbewilligung
Personen, die Schichtarbeit leisten und denen gemäss schriftlichem Nachweis durch den Arbeitgeber vor beziehungsweise nach Ausübung der Schichtarbeit kein öffentliches Verkehrsmittel für den Arbeitsweg zur Verfügung steht, erhalten eine Spezialbewilligung. Mit dieser können die Schichtarbeitenden in der Blauen Zone im auf der Bewilligung vermerkten Postleitzahlkreis parkieren.Gebühren: CHF 50.- pro Block à 10 Bewilligungen
Ärzte mit einer eigenen Praxis, im ärztlichen Notfalldienst der Stadt
Zürich eingeteilte Ärzte, öffentlich-rechtliche und private
Spitexorganisationen sowie freiberuflich tätiges Spitexpersonal können
eine Spezialbewilligung beantragen.
Handelsreisende, welche während ihrer Tätigkeit schwere und umfangreiche Musterkollektionen oder -koffer mit hohem Wert mit sich führen, erhalten eine Spezialbewilligung. Diese berechtigt sie, während der Lieferung und der Vorführung in der Blauen Zone sowie auf Parkfeldern mit Parkzeitbeschränkungen maximal 4 Stunden zu parkieren. Gebühren: CHF 330.- pro Jahr
Die Bewilligung berechtigt Marktfahrer, das Fahrzeug während der Dauer des Marktes auf den von der Marktpolizei zugewiesenen Parkfeldern abzustellen. Auf der Parkkarte dürfen maximal 6 Kontrollschildnummern aufgeführt werden. Die Parkkarte ist aber nur für jenes Fahrzeug gültig, in dem die Originalkarte aufliegt. Gebühren: CHF 30.- pro Kalenderjahr
Hier kommen Sie direkt zum Online-Shop der Dienstabteilung Verkehr