Härtefallrunde für besonders betroffene Unternehmen

Der Bundesrat hat Mitte Juni die Ausdehnung der «Härtefall im Härtefall»-Regelung auf kleinere Unternehmen mit bis zu 5 Mio. Franken Umsatz beschlossen. Unternehmen, die einen Umsatzrückgang von über 70 Prozent aufgrund behördlicher Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zu verzeichnen hatten, können bis zu 30 Prozent ihres Umsatzes als nicht rückzahlbaren Beitrag erhalten (maximal 1,5 Mio. Franken). Zugelassen sind Unternehmen, die bereits in einer früheren Zuteilungsrunde ein Gesuch eingereicht haben. Bisher war die «Härtefall im Härtefall»-Regelung grösseren Unternehmen vorbehalten.

Der maximale A-fonds-perdu-Beitrag bemisst sich am Rückgang des durchschnittlichen Umsatzes 2018/2019, multipliziert mit den jährlichen Fixkosten, zuzüglich nachgewiesener massnamebedingter Einmalkosten. Bisher schon ausbezahlte Härtefallbeiträge werden davon abgezogen. Zum Nachweis der ungedeckten Kosten müssen entsprechende Belege eingereicht werden.

Die Finanzierung der «Härtefall im Härtefall»-Regelung für Unternehmen mit bis zu 5 Millionen Franken Umsatz erfolgt zu 70 Prozent durch den Bund und zu 30 Prozent durch den Kanton. Der bisherige Verpflichtungskredit beziehungsweise die Zusatzkredite decken die notwendigen Mittel voraussichtlich ab.

Die Gesuche werden in der Reihenfolge ihres Einganges behandelt und nach positivem Prüfentscheid sofort ausbezahlt. Die Eingabefrist dauert bis zu 19. September.

Alle Informationen und das Portal für die Gesuchseingabe finden sie unter: https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/unternehmen-und-selbstaendige/unterstuetzung-und-finanzhilfen.html